Akten sicher vernichten lassen nach DIN 66399
Aktenvernichtung ist ein regelmäßiges Thema für Handwerk und Mittelstand. In gewissen Abständen oder nach größeren Einzelprojekten fallen Dokumente an, die entsorgt werden müssen. Auch privat können zum Beispiel bei einer Haushaltsauflösung größere Mengen Akten anfallen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt für die Aktenvernichtung klare Anforderungen vor. Keine Sorge – Ihre Dokumente sind bei uns in sicheren Händen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb vernichten wir Ihre Daten nach den gesetzlichen Standards. Unsere Prozesse gewährleisten dabei höchste Sicherheit – und das zu jeder Zeit.
Bestellen Sie jetzt Ihren Sicherheitsbehälter für Ihre Akten. Wir liefern zu Ihrem Wunschtermin, holen pünktlich ab und vernichten fachgerecht.

Aktenvernichtung Kosten
Was kostet Aktenvernichtung bei uns? Der Weg zum besten Preis für einen Abfallbehälter von Nehlsen ist kurz: Unser Kundenservice berät Sie schnell und individuell. Die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kundenservice finden die beste Abfalllösung für Sie. Stellen Sie einfach eine Anfrage per Telefon oder Kontaktformular.
Der Preis für die Entsorgung Ihres Aktenmaterials setzt sich aus dem Lieferort und der Containergröße zusammen. Im Preis enthalten ist die fachgerechte Vernichtung nach DIN 66399. Von unserem Kundenservice erhalten Sie alle wichtigen Informationen und können bequem die verschiedenen Abfallbehälter miteinander vergleichen. So erhalten Sie schnell das günstigste Angebot für sich.
Größen und Arten von Behältern für Aktenvernichtung
Für das Sammeln und Abholen Ihrer Akten bieten wir spezielle abschließbare Sicherheitsbehälter und Container. Diese Abfallbehälter gewährleisten gemäß DIN 66399 das sichere Sammeln, Verwahren und Transportieren Ihrer Dokumente bis zur endgültigen Vernichtung.
Sicherheitsbehälter
240 l

Maße 98 × 55 × 45 cm
ca. 30 Aktenordner
415 l

Maße 100 × 64 × 65 cm
ca. 55 Aktenordner
Dieser Behälter kann nur ebenerdig oder mit Fahrstuhl gestellt werden.
660 l

Maße 133 × 78 × 99,5 cm
ca. 85 Aktenordner
Dieser Behälter kann nur ebenerdig oder mit Fahrstuhl gestellt werden.
Bei sehr großen Mengen können 25 Kubikmeter Abrollcontainer mit abschließbarem Deckel zum Einsatz kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kundenservice beraten Sie gern zum passenden Abfallbehälter für Ihre Anforderungen.

Welche Abfälle dürfen Sie vernichten lassen? In unseren Sicherheitsbehältern und -containern können Sie alle Papieraktenabfälle, darunter Papier, Ordner, Mappen und Aktenordner aus Papier oder Pappe entsorgen.
- Akten, Aktenordner aus Hartpappe, EDV-Listen, Hefter aus Hartpappe, Schriftgut
Die Entsorgung mit unseren Behältern ist sehr bequem, denn Ihre alten Aktenbestände dürfen in der Regel in Gänze und unsortiert hinein. Es gibt allerdings Ausnahmen: Hier finden Sie Beispiele, was nicht in den Abfallbehälter darf:
- Bücher
- Datenträger, Elektronische Speichermedien, Farbbänder, Magnetische Speichermedien, Optische Speichermedien
- Fotos Und Fotopapier
- Hefter Aus Kunststoff
Zertifizierte Vernichtung gemäß DIN 66399
Der Nehlsen Containershop bietet Ihnen die passenden Lösungen für die sichere Vernichtung von vertraulichen Akten nach DIN 66399.
Mit unseren Sicherheitsbehältern gewährleisten wir zu jeder Zeit eine ordnungsgemäße Sammlung sowie Transport zur Vernichtungsanlage.
Unser professionell geschultes Personal sorgt dafür, dass in allen Phasen des Transports, der Lagerung und der Vernichtung alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Nach DIN 66399 werden Akten in drei Schutzklassen eingeteilt. Je höher der Schutzbedarf, desto höher die Schutzklasseneinteilung. Diese Einteilung der Klassen ermöglicht eine dem Schutzbedürfnis angepasste und damit wirtschaftliche Vernichtung. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) sorgen wir für eine zuverlässige Vernichtung Ihrer Akten. Das heißt, Sie können alle Dokumente der Schutzklassen 1, 2 und 3 durch uns vernichten lassen.
Die Schutzklassen nach DIN 66399
Schutzklasse 1 – Normaler Schutzbedarf für interne Daten.
In diese Klasse fallen alle Medien mit personenbezogenen Daten, bei deren Bekanntwerden keine negativen Folgen zu erwarten sind. Dazu gehören z. B. firmeninterne Notizen und personalisierte Werbung oder allgemeine Geschäftsbriefe ohne sensible Inhalte.
Schutzklasse 2 – Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten.
Die zweite Schutzklasse betrifft alle Akten mit vertraulichen Informationen, deren Veröffentlichung vertragswidrig oder gesetzeswidrig wäre. Dazu gehören die meisten Dokumente aus dem täglichen Geschäftsbetrieb, wie Bewerberdaten, Personalakten, Angebote, Frachtbriefe und Zertifikate.
Schutzklasse 3 – Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten.
Die höchste Schutzklasse dient dem Schutz sensibler, personenbezogener Daten, deren Offenlegung negative Folgen haben könnte. Dazu gehören z. B. Patientenakten, Verschlusssachen, Strategiepapiere und geheime Dokumente von Regierungsstellen.
Sicherheitsstufen
Für die Vernichtung von Akten gelten nach DIN 66399 sieben Sicherheitsstufen. Die Höhe der Schutzklasse der Akten bestimmt die erforderliche Sicherheitsstufe bei der Vernichtung. Die Stufen unterscheiden sich durch das Maß der Zerkleinerung und dem entsprechenden Aufwand, die vernichteten Daten zu reproduzieren. Während in Sicherheitsstufe 1 die Akten mit einfachem Aufwand wieder hergestellt werden können, wird eine mögliche Reproduktion bei steigender Sicherheitsstufe immer schwieriger. Wir sorgen für eine zuverlässige Vernichtung Ihrer Akten nach Sicherheitsstufe 4.
Falls Sie sich unsicher sein sollten, welche Sicherheitsstufe sowie Schutzklasse für Sie die richtige ist – sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Abfallbehälter für Aktenvernichtung richtig beladen
Für das sichere Sammeln und Verwahren Ihrer Aktenbestände ist es notwendig, die Sicherheitsbehälter nur so mit Dokumenten zu befüllen, dass sie sich weiterhin ordnungsgemäß schließen lassen – so wird unbefugter Zugriff durch Dritte verhindert. Mit unserem Kundenservice können Sie bei der Bestellung ermitteln, welche Aktenmengen Sie vernichten wollen und über welches Ladevolumen die Behälter verfügen sollten sowie zur Not eine Reserve einplanen.
Stellgenehmigung für den Sicherheitsbehälter
Eine Genehmigung für die Aufstellung ist nicht nötig, wenn der Container in einem Büro, auf einem Privatgrundstück oder der Garageneinfahrt aufgestellt werden soll.
Sie benötigen eine Genehmigung der zuständigen Stadtverwaltung, wenn Sie den Container auf einem öffentlichen Grundstück aufstellen lassen möchten. Das betrifft zum Beispiel Bürgersteige, öffentliche Parkplätze oder Straßen. Die Kosten für die Genehmigung unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Für die Städte Bremen und Wilhelmshaven liegt Nehlsen bereits eine allgemeine Stellgenehmigung vor und Sie benötigen keine eigene. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn auch Sie eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie einfach eine E-Mail.
Unser Nehlsen-Serviceteam
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