Hintergrundbild einer verputzten Steinmauer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nehlsen Consulting GmbH & Co. KG für Onlinebestellungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir online mit unseren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern über Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben/derselben Vertragspartner:in, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen Bedingungen ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausgeführt haben.

2. Vertragsschluss, Leistungserbringung

Der/die Vertragspartner:in kann aus unserem Online-Angebot einen Abfallbehälter auswählen und über den Button „kostenpflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der von ihm/ihr getroffenen Auswahl abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der/dieVertragspartner:in die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der/ die Vertragspartner:in zuvor durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinem/ihrem Antrag aufgenommen hat.

Wir schicken daraufhin dem/der Vertragspartner:in eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt werden kann. Unsere automatische Empfangsbestätigung stellt zugleich unsere Annahme des Antrages dar, so dass der Vertrag mit uns mit Zugang unserer Empfangsbestätigung abgeschlossen ist.

Unser/e Vertragspartner:in ist berechtigt, die Bestellung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin durch in Textform abgegebene Erklärung (z. B. per E-Mail oder per Telefax) kostenfrei zu stornieren. Geht die Stornierungserklärung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin ein, ist der/die Vertragspartner:in verpflichtet, die Hälfte der vereinbarten Vergütung an uns zu entrichten.

Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung selbst oder durch von uns beauftragte Dritte zu erbringen.

3. Gewährleistung

Ist der/die Vertragspartner:in Verbraucher:in, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der/die Vertragspartner:in Unternehmer:in, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abschluss der Leistungserbringung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners/ der Vertragspartnerin, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen. Die Verjährungsfrist des Produkthaftungsgesetzes bleibt in jedem Fall unberührt.

4. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der/ die Vertragspartner:in Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

5. Preise

Soweit wir Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbieten, sind darin An- und Abfuhr, 14 Tage Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten. Ist im Einzelfall eine längere Bereitstellung des Behälters als 14 Tage vereinbart und wünscht unser/e Vertragspartner:in eine vorzeitige Abholung des Behälters, erfolgt keine Rückerstattung der für die über 14 Tage hinausgehende Bereitstellung vereinbarte Vergütung. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei uns jeweils gültigen, im Übrigen zu angemessenen und ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet.

6. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder Pay-Pal. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, wird die Kreditkarte spätestens 14 Tage nach der Bestellung belastet.

7. Besondere Annahmebedingungen

Der/ die Vertragspartner:in ist zur genauen Unterrichtung über Art und Zusammenhang der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Vertragspartners/der Vertragspartnerin berechtigt uns, nach unserer Wahl entweder die Annahmestoffe abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe ist der/die Vertragspartner:in außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.

Angaben zu angenommenen Stoffen in von uns erstellten Dokumenten, Lieferaufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum/zur Vertragspartner:in als zutreffend. Es bleibt dem/der Vertragspartner:in jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.

8. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

Bei Bereitstellung von Behältern hat der/die Vertragspartner:in für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters – auch nur für kurze Zeit – vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der/die Vertragspartner:in die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. Der/ die Vertragspartner:in ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nur mit den vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt. Der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme durch uns vom/von der Vertragspartner:in sorgfältig abzudecken.

9. Ladungssicherung

Bei Verfüllungsarbeiten, die durch das beauftragte Unternehmen vorgenommen werden, ist dieses für die Ladungssicherheit gemäß den straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen die Ladungssicherheit betreffenden Vorschriften verantwortlich und zur Durchführung der dafür notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Die Pflichten des beauftragten Unternehmens gelten entsprechend auch bei Beauftragung Dritter durch das beauftragte Unternehmen.

10. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ist der/die Vertragspartner:in Vollkaufmann/-frau im Sinne des HBG, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Leistungserbringers/der jeweiligen Leistungserbringerin.

Ist eine Bestimmung eines Vertrages unwirksam, deren Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam.

11. Online-Streitbeilegung

Zur Beilegung einer Streitigkeit haben Sie die Möglichkeit, die Plattform zur Online-Streitbeilegung – www.ec.europa.eu/consumers/odr – der EU-Kommission zu nutzen.